Gastronomie-Fachplanung
Vorgehensweise
Jede Gastronomiefachplanung beginnt mit dem Gastronomie- und Verpflegungskonzept des zukünftigen gastgewerblichen Betriebs. Nach der Freigabe und Genehmigung dieses Konzepts führen wir Workshops und Begehungen durch und nutzen einen Fragenkatalog, um mögliche Probleme zu identifizieren, Lösungsansätze aufzuzeigen und die Machbarkeit der geplanten Gastronomie zu prüfen.
In enger Zusammenarbeit mit den Betreibern, Bauherren, Architekten und Fachplanern entwickeln wir das Konzept Schritt für Schritt weiter und setzen es planerisch um. Ein Projektleiter aus unserem Team begleitet und betreut das Bauvorhaben in allen Planungsphasen, vom Vorprojekt bis zur Inbetriebnahme, ganzheitlich und umfassend.
Alle Planungsphasen können einzeln ausgelöst werden.
Leistungsphasen Gastronomiefachplanung
Unsere Planungsphasen orientieren sich nach den Leistungsphasen der SIA 108, vom Vorprojekt bis hin zur Inbetriebnahme.
Vorprojekt
Phase 31: Zunächst prüfen wir die Machbarkeit entsprechend des Gastronomie- und Verpflegungskonzepts. Mithilfe von Planskizzen und verschiedenen Planvarianten entwickeln wir die optimale Betriebslogistik. Dabei stellen wir Waren- und Gästeflüsse sowie die Raumanordnungen und Raumbeziehungen dar. Eine erste Vorauswahl der Gerätschaften inklusive Medienangaben liefert den Fachplanern die notwendige Basis für ihre Kapazitätsberechnungen. Zudem ermöglicht eine Grobkostenschätzung einen Überblick über den Investitionsrahmen der Einrichtungen.
Bauprojekt / Bewilligungsverfahren
Phase 32 und 33: Basierend auf dem genehmigten Vorprojekt entwickeln wir die Planung weiter und stellen diese in einem höheren Detaillierungsgrad dar. Die Geräte und Apparate inklusive der zugehörigen Medienangaben sowie die gesamte Einrichtung werden konkretisiert und in einer Listen zusammengefasst. Dies führt zu einer detaillierten Darstellung der Investitionskosten. Zudem führen wir die notwendigen Abklärungen mit der Lebensmittelbehörde durch und unterstützen unsere Projektpartner mit den erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Baueingabe.
Vorbereitung der Ausführung
Phase 41: Nach der Genehmigung des Bauprojekts erstellen wir Detailpläne und Ansichten der gastronomischen Infrastruktur. In Zusammenarbeit mit den Architekten werden, wo erforderlich, Materialien und gestalterische Details ausgearbeitet und planerisch dargestellt. Auf Basis dieser Grundlagen erarbeiten wir die Ausschreibung und stellen diese den Unternehmern zur Offertstellung zu. Anschließend prüfen und vergleichen wir die Unternehmerangebote, um das wirtschaftlich und qualitativ beste Angebot zu ermitteln.
Ausführung
Phase 51 und 52: In dieser Phase prüfen und koordinieren wir die Installations- und Ausführungsplanung des beauftragten Unternehmers. Zudem stellen wir sicher, dass die geplante Einrichtung, die Kosten und die Vertragsvereinbarungen umgesetzt und eingehalten werden. Wir terminieren die Restlieferungen, die Abnahmen und Übergaben und führen eine Mängelliste.