Gastronomie-Fachplanung

Vorgehensweise

Zu Beginn einer jeden Gastronomiefachplanung steht das Gastronomie- und Verpflegungskonzept des zukünftigen, gastgewerblichen Betriebs. Nach Freigabe und Genehmigung des Konzepts analysieren wir im Rahmen von Workshops und Begehungen sowie mittels Fragenkatalog allfällige Probleme, prüfen und zeigen Lösungsansätze und Machbarkeit hinsichtlich der zukünftigen Gastronomie auf.

In enger Zusammenarbeit mit den Betreibern und Bauherrn, sowie mit  Architekten und Fachplanern entwickeln wir das Konzept Schritt für Schritt weiter und setzen es planerisch um. In allen Planungsphasen, vom Vorprojekt bis hin zur Inbetriebnahme, wird das Bauvorhaben durch einen unserer Projektleiter ganzheitlich und umfassend begleitet und betreut.

Alle Planungsphasen können einzeln ausgelöst werden.

 

Leistungsphasen Gastronomiefachplanung

Unsere Planungsphasen orientieren sich nach den Leistungsphasen der SIA 108, vom Vorprojekt bis hin zur Inbetriebnahme.

Vorprojekt

Phase 31: In einem ersten Schritt prüfen wir die Machbarkeit gemäss des Gastronomie- und Verpflegungskonzepts. In Form von Planskizzen und Planvarianten erarbeiten wir die optimale Betrieblogistik und zeigen Waren- und Gästeflüsse sowie Raumanordnungen und Raumbeziehungen auf. Eine erste Vorauswahl der Gerätschaften mit Medienangaben dient den Fachplanern als Grundlage ihrer Kapazitätsberechnungen. Weiter gibt eine Grobkostenschätzung Aufschluss über den Investitionsrahmen der Einrichtungen.

Bauprojekt / Bewilligungsverfahren

Phase 32 und 33: Basierend auf dem genehmigten Vorprojekt entwickeln wir die Planung weiter und stellen diese in einem höheren Detaillierungsgrad dar. Die Geräte und Apparate mit deren Medienangaben sowie die gesamten Einrichtungen werden konkretisiert und in einer Listen zusammengefasst. Daraus resultiert eine detaillie Darstellung der Investitionskosten. Weiter tätigen wir die notwendigen Abklärungen mit der Lebensmittelbehörde sowie unterstützen wir unsere Projektpartner mit entsprechenden Unterlagen in Zusammehang mit der Baueingabe.

Vorbereitung der Ausführung

Phase 41: Basierend auf dem genehmigten Bauprojekt erstellen wir Detailpläne und Ansichten der gastronomischen Infrastruktur. Zusammen mit den Architekten werden, wo erforderlich, Materialien und gestalterische Details ausarbeitet und planerisch dargestellt. Auf diesen Grundlagen erarbeiten wir die Ausschreibung  und stellen diese den Unternehmern zur Offertstellung zu. Wir prüfen und vergleichen die Unternehmerangebote und ermitteln das wirtschaftlich und qualitativ beste Angebot.

Ausführung

Phase 51 und 52: In dieser Phase prüfen und koordinieren wir die Installations- und Ausführungsplanung des beauftragten Unternehmers. Zudem stellen wir sicher, dass die geplante Einrichtung, die Kosten und die Vertragsvereinbarungen umgesetzt und eingehalten werden. Wir terminieren die Restlieferungen, die Abnahmen und Übergaben und führen eine Mängelliste.

Abschluss

Phase 53: Wir überwachen die Mängelbehebung und prüfen die Unternehmer-Schlussrechnungen. Wir organisation die Revisionspläne und Betriebs- und Wartungsvorschriften sowie koordinieren die Abschlusskontrollen der Garantieleitungen.